Einreiseformalitäten

by union-web

Fliegen Sie nach Kanada? Die Einreiseregelungen ändern sich:

Deutsche, Österreicher und Schweizer Staatsbürger benötigen zur Einreise nach Kanada nicht mehr nur einen gültigen Reisepass. Die elektronische Einreisegenehmigung (eTA) muss vor dem Flug nach Kanada erworben werden. Die eTA kann online in wenigen Minuten beantragt werden. Dazu werden der Reisepass, eine Kreditkarte und eine E-Mail-Adresse benötigt. Die Gebühr für eTA beträgt $ 7 CAD und gilt für maximal fünf Jahre. Das Antragsformular finden Sie hier und die die deutsche Anleitung hier.

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Kanada kein Visum, der Aufenthalt in Kanada ist bis zu 6 Monate möglich. Sie müssen über einen gültigen Reisepass sowie über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt im Lande verfügen, und die Rückkehr in das Heimatland muss gesichert sein (Rückflugticket o.ä.).

Laut kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zur Beendigung der Rückreise in das Heimatland gültig sein, viele Fluggesellschaften schreiben allerdings eine längere Gültigkeitsdauer vor. Für Aufenthalte, die von vornherein länger als sechs Monate geplant sind, muss eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungs- und Visabehörde der Kanadischen Botschaft in Wien beantragt werden

Allein oder mit einem Elternteil reisende Personen unter 18 Jahren benötigen eine Kopie der Geburtsurkunde und ein beglaubigtes Schreiben eines oder beider Elternteile oder der gesetzlichen Vertreter (in englischer oder französischer Sprache), in dem bestätigt wird, dass sie nach Kanada reisen dürfen und wo sie sich in Kanada aufhalten werden (Adresse). Auch Kinder benötigen einen deutschen Reisepass.

Einreise über die USA
Besucher, die über die USA nach Kanada einreisen, benötigen auch in diesem Fall kein Visum. Besucher, die mit von Freunden oder Verwandten in den USA geliehenen Fahrzeugen nach Kanada kommen, sollten einen Brief des Besitzers bei sich führen, der ausweist, dass sie das Fahrzeug benutzen dürfen.

Einreise über Kanada in die USA
Personen, die über Kanada in die USA einreisen, sollten sich mit der Botschaft der Vereinigten Staaten in Verbindung setzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Angaben zu den Einreiseformalitäten in Drittländer machen dürfen.

Einreise mit dem eigenen PKW
Die Einreise mit Fahrzeugen und Wohnwagenanhängern nach Kanada für Urlaubszwecke ist denkbar einfach. Die erforderlichen Einfuhrgenehmigungen werden im Ankunftshafen erteilt. Häufig müssen jedoch Zollhinterlegungen erbracht werden.
Erkundigen Sie sich dann immer gleich nach den Modalitäten der Rückerstattung. Die kanadischen Seuchenschutzbestimmungen verlangen, dass alle Fahrzeuge aus Übersee vor der Verschiffung in ihrem Ursprungsland durch ein Dampfstrahlgebläse oder mit Wasserhochdruck gründlich gereinigt werden. Die Reedereien sind gewöhnlich in der Lage, eine Werkstatt nachzuweisen, die diese Reinigung durchführt und die erforderliche Bescheinigung darüber ausstellen kann. Für die Mitnahme eines eigenen Wagens oder Campers nach Kanada ist fachmännischer Rat bei einer internationalen Spedition zu erhalten, z.B. bei Caravan-Shippers.
Vor der Verschiffung eines Caravans sollte das Fahrzeug für die kanadischen Strom-, Wasser- und Gasanschlüsse anschlussfähig gemacht werden. Die für Kanada erforderlichen Versicherungen besorgt z.B.:
AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland
Speicherstraße 55
60327 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 9 71 13-0
Fax: +49 (0) 69 9 71 13-2 90
info.deutschland@aig.com
www.aig.de

Jedes für Urlaubszwecke nach Kanada eingeführte Fahrzeug muss bei Ihrer Ausreise wieder mitausgeführt werden. Falls das Fahrzeug in Kanada verbleiben oder dort verkauft werden soll, müssen bestimmte Auflagen des kanadischen Zolls erfüllt werden.

Quelle: Canadian Tourism Commission

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