Freizeitgeräte

by union-web

Einfuhrbestimmungen
Für den Eigenbedarf kann der Kanada-Besucher zahlreiche Geräte zollfrei einführen (Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, u.v.m.).

Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Zollhinterlegung zu fordern. Die Höhe der Summe liegt im Ermessen des zuständigen Beamten. Sie wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich das Land wieder verlassen hat.

Quelle: Canadian Tourism Commission

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