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Bei der Ausfuhr von Waren für den persönlichen Bedarf gibt es, abgesehen von wenigen Ausnahmen wie z. B. Wild oder Antiquitäten, keine Beschränkungen. Allerdings sollte sich Ihr Kunde vor der Reise ebenfalls bei den deutschen Zollbehörden über die hiesigen Einfuhrbestimmungen erkundigen.
Quelle: Canadian Tourism Commission