Gegenstände des persönlichen Bedarfs
Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden.
Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 CAD pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden.
Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Camping- und Sportartikel, Radios, Kameras und Computer, Musikinstrumente usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Kaution zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.
Tabak: Erlaubt sind 50 Zigarren, 200 Zigaretten und 200 Gramm loser Tabak. Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als 16 Jahre sind.
Alkohol: Zollfrei erlaubt sind 1,14 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein bzw. 8,5 Liter Bier in Flaschen oder Dosen. Die Einfuhr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Volljährigkeit liegt in Kanada in der Regel bei 19 Jahren, Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manito, Prince Edward Island und Québec.
Lebensmittel: Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden. Bereits vor Beginn der Reise sollten Sie sich auf folgenden Internetseiten der kanadischen Grenzbehörde und der „Food Inspection Agency“ darüber informieren, ob das gewünschte Produkt eingeführt werden darf. www.inspection.gc.ca
Haustiere
Informationen zur Einfuhr von Haustieren nach Kanada erhalten Sie von der Animal Health Division der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) unter www.inspection.gc.ca.
Einfuhr von Zahlungsmitteln
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000,- CAD müssen bei Einreise deklariert werden.
Quelle: Canadian Tourism Commission